Ablauf

1. Vorsortierung (falls nötig)

Der telefonische Kontakt bietet eine effiziente Möglichkeit, um eine sinnvolle Vorsortierung auf der Baustelle vorzunehmen. Durch eine direkte Kommunikation können genaue Absprachen getroffen und wichtige Informationen über den Preis und andere relevante Details ausgetauscht werden.

2. Kontakt bei Großmengen

Die Anmeldung von größeren Mengen vor Beginn der Anlieferung ist von entscheidender Bedeutung. Dies ermöglicht eine effiziente Planung und Organisation der Logistik- und Verarbeitungskapazitäten.

3. Ohne Anmeldung

Falls es sich nicht um eine Großlieferung handelt oder kein Bedarf an Vorsortierung besteht, sind Anlieferungen und Abholungen während der regulären Öffnungszeiten ohne vorherige Anmeldung möglich.

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Preisliste für die Annahme von Bauschutt und Baureststoffen ab 01.04.2022

AVV 17 01 07

Bauschuttklasse 1

saubere Ware ohne Handsortier- bzw. Restmüllanteil (Mauerwerk, Beton, Putz, Dachplatten, Fliesen, Keramik usw. vermischt) – ohne Gas- und Porenbeton oder gipshaltigen Stoffe

€ 29,00 je To

Bauschuttklasse 2a

sauberer Bauschutt mit geringem und losen Restmüllanteil, unabhängig vom Gewicht

€ 49,00 je To

Bauschuttklasse 2b

geringer Anteil an Handsortierung, geringer loser Restmüllanteil (und Flachglas sortenrein)

€ 95,00 je To

AVV 17 09 04

Bauschuttklasse  3

Handsortierung / loser Restmüllanteil ist optisch bei ca. 50 %

€ 190,00 je To

Baurestmasse  4a

hoher Anteil für die Handsortierung bzw. hoher thermisch verwertbarer Restmüllanteil

€ 280,00 je To

Baurestmasse  4b

hoher Anteil für die Handsortierung bzw. hoher thermisch nicht verwertbarer Restmüllanteil

€ 280,00 je To

Baurestmasse  5a

thermisch gut verwertbar und deshalb preisgünstig Papier, Pappe, Kartonagen, Kunst-stoffbehälter, Folien, Kleinholzreste, (Holz als Monofraktion ist wesentlich günstiger), Teppiche, Textilien, Matratzen ohne Metallfedern, PVC und Laminat

€ 350,00 je To

Baurestmasse  5b

thermisch schwer oder nicht verwertbar Kunststoffbehälter mit Metallanhaftungen, Heraklith, Kabelkanäle, Metallteile, mineralische Abfälle, Rigips behandelt, Ausgleichsschüttungen

€ 350,00 je To

Baurestmasse  5c  

vermischte Baurestmassen  aus 5a und 5b (Styropor/Styrodur als max 10-% optischer Anteil an der Ladung)  
größere Mengen nur auf Anfrage!
Dachpappe kann in Rollen nicht angenommen werden !

€ 390,00 je To

je VPE  € 150,00 ca. 1 cbm für Styropor/Styrodur und optisch ähnl. Material

AVV 17 06 03 Glaswolle / Steinwolle und AVV 17 06 05* Asbest
Muss getrennt von den anderen Müllsorten als Monofraktion bei der VIVO KU Lochham angeliefert werden (in den dafür vorgesehenen Big Packs)

AVV 17 06 03
Glaswolle/Steinwolle-Zuschlag

Bei Anlieferung von Glas- und Steinwolle,  oder Styropor/Styrodur (und optisch ähnl. Material) vermischt mit anderen Materialien oder auch unverpackt wird zusätzlich ein pauschaler Zuschlag berechnet.
Bei größeren Mengen behalten wir uns vor, je benötigten Sack zusätzlich Euro 100,00 für unseren Arbeitsaufwand zu berechnen, oder derartige Anlieferung abzuweisen !

€ 100,00 pauschal

AVV 17 06 05*
Sondermüll und asbesthaltige Abfälle

Asbest und Sondermüll, der unzulässiger weise bei uns angeliefert wird, z.B. vermischt mit Bauschutt wird nach Aufwand dem Anlieferer zusätzlich berechnet. (z.B. Reifen, Kühlgeräte, Lacke, E-Geräte…) Bei Anlieferung von asbesthaltigen Stoffen, berechnen wir in jedem Fall eine Pauschale von 280,00 Euro.  Wir behalten uns vor, derartige Anlieferungen abzuweisen.

Gewerbeabfälle / Hausmüll und Abfälle, die der Überlassungspflicht an die VIVO KU Warngau unterliegen, werden von uns nicht angenommen !

280,00 € pauschal

AVV 17 08 02  
Rigips und Baustoffe auf Gipsbasis

sortenreiner Rigips bzw. Gipskartonplatten ohne Anhaftungen oder schädliche Verunreinigungen

150,00 € je To

AVV 17 01 01  
Gasbeton, Porenbeton   sortenrein

150,00 € je To

AVV 17 03 02  
Asphalt (Straßenaufbruch)  teerfrei  

80,00 € je To

AVV 17 03 02  
Gußasphalt teerfrei

230,00 € je To

AVV 17 01 02  
Ziegel sortenrein

(nur Ziegel-und Tondachplatten!)

18,00 € je To

AVV 17 01 01  
Beton sortenrein

19,00 € je To

AVV 17 01 01  
Beton mit starker Bewehrung

(Betonmasten 160,00 €/To)

32,00 € je To

Brecherzuschlag

Ab einem Anteil an der Ladung von mehr als 25 % wird für großvolumigen Bauschutt(Kantenlänge oder Durchmesser über 40 cm) zusätzlich ein Brecherzuschlag in Rechnunggestellt (nicht bei sortenreinen Beton)

12,00 € je To

AVV 170201 Altholz

Altholz A I

naturbelassen und unbehandeltVerschnitt, Abschnitt, Späne aus der Holzbe- und Verarbeitung aus naturbelassenem Vollholz, Paletten, Kisten (Verpackung), naturbelassene Vollholzmöbel

€  89,00 je To

Altholz AII

behandeltes Altholz ohne schädliche VerunreinigungenVerschnitt, Abschnitt und Späne aus sonstigem behandeltem Holz aus der Holzbe- und Verarbeitung,  ohne schädliche Verunreinigungen, Paletten, Kisten aus Holzwerkstoffen (Verpackung), Möbel ohne halogenorganische Verbindungen, Altholz aus dem Baubereich, wie Holzwerkstoffe, Schalungshölzer, behandeltes Vollholz ohne schädliche Verunreinigungen; Dielen, Fehlböden, Bretterschalungen aus dem Innenausbau, Türblätter und Zargen von Innentüren, Profilbretter, Paneele, Zierbalken, Bauspanplatten;

€ 89,00 je To

Altholz A III

Altholz mit halogenorganischen VerbindungenPaletten mit Verbundmaterialien, Möbel mit halogenorganischen Verbindungen, Altholz aus Sperrmüll (Mischsortimente)

€ 89,00 je To

Altholz A I bis A III

mit Verunreinigungen ( z.B. unsortiert mit Müll )

€ 200,00 je To

Altholz A IV

erheblich belastetes AltholzMunitionskisten, Kabeltrommeln, Altholz aus Schadensfällen Feinfraktion aus der Aufarbeitung von Holzwerkstoffen; Baubereich: belastete Konstruktionshölzer für tragende Teile, belastetes Fachwerk und Dachsparren, Fensterstöcke und Außentüren, imprägniertes Holz, Leitungsmasten, imprägnierte Gartenmöbel, Holz aus dem Wasserbau, von Waggons und abgewrakten Schiffen. Wir nehmen kein PCB-belastetes Altholz, kein Brandholz und keine Bahnschwellen an!

€ 195,00 je To

Hinweise

“ ab 2 to jährlich ist ein Entsorgungsnachweis bei gefährlichen Abfällen nötig ! “Alle Preise sind netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und nicht skontierfähig !Die Annahmesätze gelten ab 01.04.2022 und sind in Euro ausgewiesen.

– Annahmekriterien, die Entladung findet unter Aufsicht statt.

Von der Annahme ausgeschlossen sind:

  • Asbest
  • Odenwaldplatten
  • Glaswolle, Steinwolle, Mineralwolle, KMF (lose und auch vermischt mit anderen Baurestmassen)
  • unverpackter Styropor/Styrodur (HBCDD)
  • medizinische Abfälle, Gewerbe- und Hausmüll (Lebensmittel)
  • Chemische Substanzen, Farben, Lacke, Lasuren, Säuren
  • Kühl- und Elektrogeräte, Batterien, Reifen, Altöl, Diesel- und Heizölreste
  • Aushub, Lehm, Bodenmaterial
  • Grüngut, Gartenabfälle, Astwerk, Wurzelstöcke
  • Brandholz, PCB-belastetes Holz, Bahnschwellen
  • Fäkalien und fäkalienverunreinigte Produkte
  • Brandschutt, Schamott, Kamin

Wir behalten uns vor, derartige Anlieferungen abzuweisen, kostenpflichtig wieder zu verladen und/oder (mit Zusatzkosten verbunden) regulär und gesetzeskonform zu entsorgen.

Annahme von:

Bauschutt:

– Beton                                                  sortenrein günstiger(keine Gullydeckel)

– Ziegel                                                  sortenrein günstiger (nur Ziegel- und Tondachplatten)

– Fliesen Keramik

– Putz ( gipsfrei )

Baumüll:

– Asphalt (Straßenaufbruch) teerfrei         sortenrein günstiger

– Gussasphalt teerfrei                                       sortenrein günstiger

– Gas- und Porenbeton                                     sortenrein günstiger

– Rigips, Gipskartonplatten, Fermacell      sortenrein günstiger

– Flachglas, Glasbausteine                              sortenrein günstiger

– Bauschutt nicht verwertbar                         nur auf Anfrage

5 A: thermisch verwertbar, wie: Papier, Kartonagen, leere Kunststoffbehälter, Folien, Kleinholzreste, Laminat, PVC, Teppich, Textilien, Kleinholzreste

5 B: thermisch nicht/schwer verwertbar, wie: Heraklith, Ausgleichs- und Fehlbodenschüttungen, Rigips mit Anhaftungen, Brandschutzplatten, Schlacke, verputze Strohmatten, Metall

5 C: vermischte Fraktionen aus 5a und 5b (= brennbar und nicht brennbar vermischt) und auch:

Dachpappe Bitumenbahnen (nicht gerollt)

Styropor/Styrodur (verpackt !) nur auf Anfrage –  ab 2 to Entsorgungsnachweis notwendig

derzeit sind max. 10 % Volumenanteil an der Anlieferung möglich

Altholz mit maximal 3 Meter Länge

A I  : naturbelassenes und unbehandeltes Vollholz

A II : ohne schädl. Verunreinigung: Paletten, Verpackungskisten, Schalungsholz, Holz aus dem Innenausbau, (Bau-)Spanplatten, Holzmöbel ohne halogenorganische Verbindungen,

A III: Holzmöbel mit halogenorganischen Verbindungen, Paletten mit Verbundmaterialien

A IV: z.B. Fenster Außentüren Fensterläden imprägniertes Holz z.B. Gartenmöbel, Holz aus dem Wasserbau, imprägnierte Latten, Schneefangstangen, Zaun, Dachsparren, belastetes Fachwerk + tragende Teile, Außenschalung, Konstruktionshölzer

(ab 2 to Entsorgungsnachweis notwendig)

Öffnungszeiten

Mo – Do 7:00-12:00 & 12:30-17:00 Uhr

Fr 7:00 - 12:00 & 12:30 - 16:00 Uhr

Frischbetonanlage ist geöffnet  ½ Std nach Öffnung bis 1 Std vor Schließung

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